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JuraForum.deLexikonOOption - Vertragsrecht 

Option - Vertragsrecht

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Erklärung

Recht zum Vertragsschluss durch einseitige Erklärung.

Die Parteien können einer Partei das Recht einräumen, allein durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag mit vorher von den Parteien festgelegtem Inhalt zu bestimmen. Dies wird als Option bzw. Optionsvertrag bezeichnet.

Der Vertrag, mit dem die Option begründet wird, erfordert die für den späteren Vertrag erforderliche Form.

Die Option für einen Grundstückskauf erfordert eine notarielle Beurkundung.

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