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JuraForum.deLexikonOOpferschutz in der StPO 

Opferschutz in der StPO

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Erklärung

1. Opferschutz

Der Schutz von Verbrechensopfern und im Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt. Mit dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen zweiten Opferrechtsreformgesetz (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren) wurde der Opferschutz weiter ausgebaut.

Es bestehen u.a. folgende Regelungen:

2. Zeugen

Es bestehen gesonderte Vorschriften für den Schutz von Zeugen. Dabei sind die Opfer von Straftaten oftmals auch Zeugen in dem Strafverfahren.

3. Nebenkläger

Auch der Nebenkläger unterliegt dem Schutz der Strafprozessordnung.

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