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JuraForum.deLexikonOOffizialprinzip 

Offizialprinzip

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Erklärung

Verfahrensgrundsatz im Strafprozess, Gegenstück zur Dispositionsmaxime : Das Strafverfahren wird von Amts wegen, d.h. ohne Rücksicht auf den Willen der Beteiligten von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Durchbrochen wird das Offizialprinzips im Strafprozess durch die Privatklagedelikte (§ 374 StPO).

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