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JuraForum.deLexikonOOffizialdelikte 

Offizialdelikte

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Erklärung

Offizialdelikte sind von Amts wegen, d.h. auch ohne Strafantrag zu verfolgen. Hierunter fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen. Gegenstück sind die Antragsdelikte

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