JuraForum.de > Lexikon > O > OEM-Vertrag
Kauf von Produkten, die der Käufer (OEM-Abnehmer) ohne Änderung vom OEM-Unternehmer kauft, mit einem von ihm gewählten Produktnamen versieht und als sein Produkt verkauft.
OEM steht für Original Equipment Manufacturer. Hauptanwendungsfall in der Praxis sind Kaufverträge über IT-Produkte.
Der OEM-Vertrag sollte neben dem allgemeinen Vertragsinhalt (Kündigung etc.) u.a. folgenden Inhalt haben:
Gesetzlich nicht geregelt
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