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JuraForum.deLexikonOOEM-Vertrag 

OEM-Vertrag

Lexikon


Erklärung

Kauf von Produkten, die der Käufer (OEM-Abnehmer) ohne Änderung vom OEM-Unternehmer kauft, mit einem von ihm gewählten Produktnamen versieht und als sein Produkt verkauft.

OEM steht für Original Equipment Manufacturer. Hauptanwendungsfall in der Praxis sind Kaufverträge über IT-Produkte.

Der OEM-Vertrag sollte neben dem allgemeinen Vertragsinhalt (Kündigung etc.) u.a. folgenden Inhalt haben:

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Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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