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JuraForum.deLexikonOOEM-Vertrag 

OEM-Vertrag

Lexikon


Erklärung

Kauf von Produkten, die der Käufer (OEM-Abnehmer) ohne Änderung vom OEM-Unternehmer kauft, mit einem von ihm gewählten Produktnamen versieht und als sein Produkt verkauft.

OEM steht für Original Equipment Manufacturer. Hauptanwendungsfall in der Praxis sind Kaufverträge über IT-Produkte.

Der OEM-Vertrag sollte neben dem allgemeinen Vertragsinhalt (Kündigung etc.) u.a. folgenden Inhalt haben:

  • Beschreibung des Vertragsgegenstandes
  • Produktbeschreibung (technische Spezifikation sowie Eingrenzung der Zulässigkeit von Änderungen durch den Hersteller)
  • Regelungen über Preisanpassungen und Abnahmemengen
  • Regelung des Bestellvorgangs
  • Regelungen über die Vertriebslizenzen

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