JuraForum.de > Lexikon > O > Oddset-Wette
Als Oddset-Wette wird eine Sportwette bezeichnet, bei der der Wetter auf verschiedene Ergebnisse innerhalb eines Sportereignisses tippen kann. Kennzeichnend für die Oddset-Wette ist, dass der Wetter dabei seinen möglichen Gewinn im Voraus berechnen kann, er also zuvor feststeht und nicht durch einen sogenannten Totalisator berechnet wird.
Die Gesetzgebungskompetenz des Sportwettenrechts als eine Form des Spielrechts obliegt den Bundesländern, die dadurch selbst regeln können, unter welchen Voraussetzungen Sportwetten veranstaltet werden können. In einigen Bundesländern besteht ein staatliches Monopol zur Durchführung von Sportwetten, so in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Nach der Entscheidung BVerfG 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 verstößt das in Bayern (gilt auch für die anderen Bundesländer) bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass nach der derzeitigen Ausgestaltung eine effektive Suchtbekämpfung, mit der das Monopol gerechtfertigt werde, nicht sichergestellt sei. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31.12.2007 die Zulässigkeit von Sportwetten neu zu regeln. Dabei stellten die Richter es dem Gesetzgeber frei, entweder das Wettmonopol zur Suchtbekämpfung verfassungsgemäß auszugestalten oder private Wettunternehmen kontrolliert zuzulassen.
Auch der EuGH hat das staatliche Monopol für Sportwetten für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt (EuGH 08.09.2010 C-316/07).
In Literatur und Rechtsprechung ist es zudem sehr umstritten, ob sich die Genehmigung zur Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter auch auf ein Anbieten der Sportwette außerhalb des jeweiligen Bundeslandes bezieht.
Die Länder (mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein) haben sich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, der im Dezember 2011 unterzeichnet wurde. Die endgültige Ratifizierung durch die Länderparlamente erfolgt seit April 2012 nach der Prüfung des Vertragsentwurfs durch die EU-Kommission. Der Vertrag soll Mitte 2012 in Kraft treten. Die von der EU-Kommission geäußerten Kritikpunkte werden nicht geändert.
Nach dem zukünftig neuen Recht sollen z.B. Sportwetten auch von privaten Anbietern durchgeführt werden können. Es werden 20 Lizenzen vergeben.
Schleswig-Holstein hat im September 2011 das "Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels" verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Schleswig-Holstein hat aber die Option, dem Glücksspielstaatsvertrag später beizutreten. Das neue Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein gewährt einen weitaus liberaleren Zugang von privaten Sportwettenanbieter zum Sportwettenmarkt als der Glücksspielstaatsvertrag.
§ 762 BGB
§ 284 StGB
RwLottG
RwLottGAusfBest
Sportwettengesetze der Länder
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