( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonOOberste Bundesbehörde 

Oberste Bundesbehörde

Lexikon


Erklärung

Oberste Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Die Bundesverwaltung ist dreistufig in oberste, mittlere und untere Bundesbehörden unterteilt.

Oberste Bundesbehörden sind keiner anderen Behörde unterstellt und für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Ihnen kommt Verfassungsrang zu.

Oberste Bundesbehörden sind:

Oberste Bundesbehörden sind von Bundesoberbehörden abzugrenzen: Bundesoberbehörden sind einer obersten Bundesbehörde unterstellt, aber ihnen fehlt ein eigener Verwaltungsunterbau.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/oberste-bundesbehoerde

© "Oberste Bundesbehörde" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN