JuraForum.de > Lexikon > O > Oberste Bundesbehörde
Oberste Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Bundesverwaltung ist dreistufig in oberste, mittlere und untere Bundesbehörden unterteilt.
Oberste Bundesbehörden sind keiner anderen Behörde unterstellt und für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Ihnen kommt Verfassungsrang zu.
Oberste Bundesbehörden sind:
Oberste Bundesbehörden sind von Bundesoberbehörden abzugrenzen: Bundesoberbehörden sind einer obersten Bundesbehörde unterstellt, aber ihnen fehlt ein eigener Verwaltungsunterbau.
Art. 86 GG
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