Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonNNutzungsänderung 

Nutzungsänderung

Lexikon


Erklärung

Nutzungsänderung ist die Änderung der (genehmigten) Benutzungsart oder die Änderung der Zweckbestimmung einer baulichen Anlage.

Auch die Nutzungsänderung ist grundsätzlich "Vorhaben" i.S. des § 29 BauGB, es sind daher die Vorschriften über die planungsrechtliche Zulässigkeit (§§ 30 - 37 BauGB) einschlägig. Des Weiteren besteht für die Nutzungsänderung ebenso wie für die Errichtung, der Änderung und den Abriss einer baulichen Anlage das Erfordernis einer Baugenehmigung nach Maßgabe der Vorschriften in den Landesbauordnungen, wobei jedoch in den Landesbauordnungen eine Vielzahl von Nutzungsänderungen genehmigungsfrei gestellt werden.

Von Bedeutung ist jedoch nicht jede beliebige Änderung der Nutzungsweise, sondern es muss eine Nutzungsänderung vorliegen, die die Funktion, die rechtliche Qualität der bisherigen zulässigen Nutzung ändert und damit in bodenrechtlicher Hinsicht die Genehmigungsfrage neu aufwirft (BVerwG 11.11.1988 - 4 C 50/87). Danach liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weiter gehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann. (OVG Nordrhein-Westfalen 15.8.1995, 11 A 850/92). In planungsrechtlicher Hinsicht ist eine Nutzungsänderung insbesondere dann anzunehmen, wenn die Änderung die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange berührt (OVG Nordrhein-Westfalen 13.11.1995 - 11 B 2161/95).

Bauliche Änderungen können - müssen aber nicht notwendig - mit baulichen Veränderungen verbunden sein.

Beispiele:

Beispiele für bodenrechtlich relevante Nutzungsänderungen finden sich etwa in der Umwandlung einer Gaststätte in eine Diskothek, eines Büros in eine Wohnung (BVerwG 27.05.1983 - 4 C 67/78).

Gegenbeispiel einer bodenrechtlich irrelevanten Nutzungsänderung, die die Genehmigungsfrage nicht erneut aufwirft, wäre die Umwandlung eines Spielwarengeschäfts in eine Modeboutique.

Mithin gilt daher andererseits auch der Umkehrschluss, dass eine Nutzungsänderung dann genehmigungsfrei ist, wenn für die neue Nutzung keine weiter gehenden Anforderungen gelten als für die bisherige (vgl. Wortlaut des § 50 Abs. 2 LBO BW).

Für die Umwandlung eines Kuhstalls in einen Schweinestall im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs (Benutzungsänderung) gilt Folgendes: Ruft der Schweinestall Immissionen hervor, welche die Nachbarschaft stärker beeinträchtigen, gelten nach den entsprechenden Vorschriften der Landesbauordnungen (z.B. § 3 BauO NRW) weiter gehende Anforderungen.

Die näheren Voraussetzungen für das Vorliegen einer Genehmigungsfreiheit sind in den Landesbauordnungen der Länder geregelt.

Nach § 67 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BauO NW (vgl. die entsprechenden Vorschriften über die Genehmigungsfreiheit in den übrigen Landesbauordnungen) ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (s. § 30 Abs. 1 BauGB) die Änderung der Nutzung eines Wohngebäudes mittlerer oder geringerer Höhe (der Fußboden keines Aufenthaltsraumes darf im Mittel mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegen, s. § 2 Abs. 3 S. 1 u. 2 BauO NRW) genehmigungsfrei, wenn eine Neuerrichtung oder Änderung des Gebäudes bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wäre. Dies ist wiederum unter folgenden Voraussetzungen der Fall:

  • Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
  • Die Erschließung ist gesichert.und
  • Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Unter den genannten Voraussetzungen sind auch Nutzungsänderungen von Nebengebäuden und Nebenanlagen genehmigungsfrei.

Zu beachten ist aber, dass die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen entbindet, die in den Landesbauordnungen oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Nutzungsänderung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte