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JuraForum.deLexikonNNotwehr - zivilrechtliche 

Notwehr - zivilrechtliche

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Erklärung

Rechtfertigungsgrund im Zivilrecht nach § 227 BGB.

Die zivilrechtliche Notwehr unterliegt den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen wie die strafrechtliche Notwehr.

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