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JuraForum.deLexikonNNormenkontrollverfahren - Agrarrecht 

Normenkontrollverfahren - Agrarrecht

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Erklärung

Praktische Bedeutung im Landwirtschaftsrecht hat die Normenkontrolle insbesondere bei der Überprüfung der Gültigkeit eines Bebauungsplans.

Bebauungspläne sind rechtlich Satzungen, deren Gültigkeit mit der abstrakten Normenkontrolle überprüfbar ist.

Der Landwirt, dessen Betrieb an ein im Bebauungsplan vorgesehenes Wohngebiet treffen wird, und der daher mit immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen rechnen muss, erleidet durch den Bebauungsplan einen rechtlichen Nachteil und ist klageberechtigt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 06.07.1999 - 2 BvF 3/90) entschied im Sommer 1999 im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens über die Vereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Grundgesetz und erklärte die die Hennenhaltung regelnden Absätze 1 und 2 des § 2 der HennenhaltV für nichtig.

Folge der Entscheidung ist, dass neue bzw. noch nicht unanfechtbar gewordene Käfiganlagen nicht mehr nach Hennenhaltungsverordnung genehmigt werden dürfen.

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