JuraForum.de > Lexikon > N > Nichtigkeit einer Ehe
Bis 1998 konnte eine Ehe neben der Scheidung sowohl durch Nichtigerklärung als auch durch Aufhebung beendet werden.
Nach der Reform des Eheschließungsrechts wurde die Möglichkeit der Nichtigerklärung aufgehoben, wobei die zur Nichtigkeit der Ehe führenden Tatbestände nunmehr von der Eheaufhebung erfasst werden.
Weiterhin möglich ist jedoch die gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens der Ehe nach § 256 ZPO.
Gesetzlich nicht (mehr) geregelt.
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