JuraForum.de > Lexikon > N > Nichterfüllungsschaden
Bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 wurde der jetzige Schadensersatz statt der Leistung als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bezeichnet. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben.
Gesetzlich nicht geregelt.
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