JuraForum.de > Lexikon > N > Nettolohnvereinbarung
Zahlung der auf die Arbeitsvergütung entfallenden Sozialversicherungsabgaben und Steuern durch den Arbeitgeber.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Vereinbarung der Arbeitsvergütung um eine Bruttolohnvereinbarung, d.h. der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dem Bruttolohn die auf diese Vergütung anfallenden Sozialabgaben und Steuern zu zahlen.
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die auf die Vergütung anfallenden Sozialversicherungsabgaben und Steuern alleinig zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Parteien ausdrücklich eine Nettolohnvereinbarung geschlossen haben, im Zweifel ist dies vom Arbeitnehmer zu beweisen.
Die Vereinbarung, die Vergütung oder einen Teil der Vergütung als Schwarzgeld zu zahlen, ist keine Nettolohnvereinbarung, im Zweifel sind daher im Falle der Aufdeckung die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auch durch den Arbeitnehmer nachzuzahlen.
Gesetzlich nicht geregelt.
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