JuraForum.de > Lexikon > N > Nationalitätszeichen
Plakette zur Erkennung der Kfz-Nationalität.
Ausländische Kraftfahrzeuge sind innerhalb Deutschlands verpflichtet, das ihrer Zulassung entsprechende Nationalitätskennzeichen zu führen.
Das Nationalitätskennzeichen ist vom amtlichen Kfz-Kennzeichen zu unterscheiden und wurde bei älteren Fahrzeugen in der Form eines Aufklebers am Fahrzeug angebracht.
Das Nationalitätskennzeichen ist innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entbehrlich, wenn - wie nunmehr üblich - das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem Euro-Kennzeichen ausgestattet ist.
§ 10 Abs. 10 FZV
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