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JuraForum.deLexikonNNationalitätszeichen 

Nationalitätszeichen

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Erklärung

Plakette zur Erkennung der Kfz-Nationalität.

Ausländische Kraftfahrzeuge sind innerhalb Deutschlands verpflichtet, das ihrer Zulassung entsprechende Nationalitätskennzeichen zu führen.

Das Nationalitätskennzeichen ist vom amtlichen Kfz-Kennzeichen zu unterscheiden und wurde bei älteren Fahrzeugen in der Form eines Aufklebers am Fahrzeug angebracht.

Das Nationalitätskennzeichen ist innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entbehrlich, wenn - wie nunmehr üblich - das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs mit einem Euro-Kennzeichen ausgestattet ist.

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