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Namenspapiere

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Erklärung

Namenspapiere (auch Rektapapiere genannt) sind Wertpapiere im weiteren Sinne.

Im Gegensatz zum Inhaberpapier sind Namenspapiere Urkunden, die auf den Namen eines bestimmten Gläubigers ausgestellt werden. Nur dieser namentlich genannte Gläubiger bzw. sein Rechtsnachfolger (z. B. Erbe) ist zur Geltendmachung des im Papier verbrieften Rechts befugt. Anders als beim Orderpapier kann dieses Recht nicht durch die Übereignung des Papiers übertragen werden. Erforderlich zur Übertragung des im Papier verbrieften Anspruchs ist vielmehr dessen Abtretung.

Der Vorteil der Namenspapiere liegt darin, dass sie dem Berechtigen ein erhöhtes Maß an Sicherheit bieten. Der Missbrauch eines Inhaberpapiers ist wesentlich leichter als die Verwendung eines Namenspapiers durch einen Nichtberechtigten (wichtiger Fall: Diebstahl). Andererseits sind sie im Allgemeinen Geschäftsverkehr umständlicher, weil sie nicht ohne weiteres übertragen werden können.

Zu den Namenspapieren zählen insbesondere

  • der Hypothekenbrief (vgl. § 56 GBO)
  • das qualifizierte Legitimationspapier (z.B. Sparbuch)
  • die Anweisung (vgl. § 783 BGB)

nicht aber die Namensaktie.

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