JuraForum.de > Lexikon > N > Nachmieter
Grundsätzlich ist ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter durch die Stellung eines Nachmietern vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist der Vermieter nur dann verpflichtet, das Mietverhältnis mit einem geeigneten Nachmieter fortzusetzen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung des Mietvertrages das Interesse des Vermieters an dem Fortbestand des Vertrages ganz erheblich übersteigt.
Nach der bisherigen Rechtsprechung ist der Wohnraummieter berechtigt, das Mietverhältnis vorzeitig durch Stellung eines Nachmieters zu verlassen, wenn
Nach einem Urteil des BGH (BGH 22.01.2003 - VIII ZR 244/02) hat sich die Beurteilung des Nachmieters nach objektiven Kriterien zu richten. Persönliche Antipathien des Vermieters sind nicht zu berücksichtigen. Im zu entscheidenden Fall war nach der Ansicht der Richter ein Nachmieter mit einem Kind annehmbar.
§ 537 BGB
© "Nachmieter" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.