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Nachlassgericht

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Erklärung

Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers.

Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für die Nachlassangelegenheiten, insbesondere für die Ausstellung des Erbscheins. Funktionell zuständig ist für die meisten Aufgaben der Rechtspfleger.

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