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JuraForum.deLexikonNNachbarrecht - privates 

Nachbarrecht - privates


Zugehörige Gesetze, Normen

§§ 906 - 924 BGB

§ 1004 BGB

Nachbarrechtsgesetze der Länder:

Baden-Württemberg: NRG,BW
Bayern: §§ 43 - 54 AGBGB,BY
Berlin: NachbG Bln
Brandenburg: BbgNRG
Bremen: es besteht kein gesondertes Nachbarrechtsgesetz
Hamburg: es besteht kein gesondertes Nachbarrechtsgesetz
Hessen: NachbG,HE
Mecklenburg-Vorpommern: es besteht kein gesondertes Nachbarrechtsgesetz
Niedersachsen: NNachbG,NI
Nordrhein-Westfalen: NachbG NRW
Rheinland-Pfalz: LNRG,RP
Saarland: NachbarG,SL
Sachsen: SächsNRG
Sachsen-Anhalt: NbG,ST
Schleswig-Holstein: NachbG Schl.-H.
Thüringen: ThürNRG,TH


Erklärung

1. Allgemein

Rechtsgrundlagen des privaten Nachbarrechts sind:

Bei bestimmten Störungen, z.B. Lärmimmissionen bestehen sowohl öffentlich-rechtliche (§§ 22 ff. BImSchG) als auch privatrechtliche Abwehrmöglichkeiten (§§ 1004, 906 BGB). Der Nachbar kann in diesen Fällen wahlweise die eine oder andere Möglichkeit ergreifen oder auch zugleich öffentlich-rechtlich und privatrechtlich vorgehen.

Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer ergänzen das Nachbarrecht des BGB. In den (meisten) Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer sind u.a. folgende Rechtsbereiche geregelt:

2. Grenzabstände für Pflanzen

In der anwaltlichen Praxis haben insbesondere die einzuhaltenden Grenzabstände für Pflanzen eine wichtige Bedeutung. Bei der Frage eines einzuhaltenden Grenzabstandes ist wie folgt zu prüfen:

3. Mitverschulden des gestörten Eigentümers

Nach der ständigen Rechtsprechung ist § 254 BGB auch im Rahmen des Beseitigungsanspruchs nach §§ 1004 BGB entsprechend anwendbar. Dabei erfordert das Mitverschulden des gestörten Eigentümers für die eingetretene Störung keinen Schuldvorwurf (u.a. KG Berlin 15.07.2008 - 7 U 180/07).



Siehe auch

  • BGH 22.10.2004 - V ZR 310/03 (Haftung des Architekten wegen Beschädigung des Nachbargrundstücks)
  • BGH 17.09.2004 - V ZR 230/03 (Nachbarausgleich bei dem Umsturz eines naturgeschützten Baumes)
  • BGH 14.11.2003 - V ZR 102/03 (Hinauswachsen von Bäumen über die zulässige Höhe)
  • Arnold: Die Haftung von Landwirten bei Auskreuzungen von gentechnisch veränderten Organismen im Nachbarrecht; Natur und Recht - NuR 2006, 15
  • Greck: Der Nachbarrechtsschutz im privaten Recht; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2004, 929
  • Grziwotz/Saller/Lüke: Praxishandbuch Nachbarrecht; 1. Auflage 2005
  • Horst: Rechtshandbuch Nachbarrecht; 2. Auflage 2006
  • Ortner: Immissionsschutz bei Sportanlagen, Privates Nachbarrecht im Zusammenhang mit dem Betrieb von Sportstätten; 1. Auflage 2008
  • Otto: Konflikte durch Bäume an der Grenze. Eine kritische Äußerung zur neueren Rechtsprechung; Natur und Recht - NuR 2005, 173
  • Reich: Gesetz über das Nachbarrecht Baden-Württembergs; 1. Auflage 2008
  • Reich: Hessisches Nachbarrechtsgesetz; 1. Auflage 2007
  • Schäfer: Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen; Kommentar; 15. Auflage 2008
  • Schäfer: Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz; Kommentar; 1. Auflage 2007
  • Seibel: Die Harmonisierung von öffentlichem und privatem Nachbarrecht, dargestellt am Beispiel des § 906 BGB; Baurecht - BauR 2005, 1409
  • Wenzl: Der Störer und seine verschuldensunabhängige Haftung im Nachbarrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 241

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