( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonMMündlichkeitsgrundsatz 

Mündlichkeitsgrundsatz

Lexikon


Erklärung

Verfahrensgrundsatz im Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozess.

Allein der mündliche Vortrag der Prozessbeteiligten ist für den Prozess von Bedeutung. Schriftsätze kündigen den mündlichen Vortrag nur an, können diesen nicht ersetzen. Die Bezugnahme auf Schriftsätze ist jedoch möglich.

Gesetzlich geregelte Fälle der Durchbrechung des Mündlichkeitsgrundsatzes im sind insbesondere:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/muendlichkeitsgrundsatz

© "Mündlichkeitsgrundsatz" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN