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Weiterbildungsberuf.
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit ist im April 2003 in Kraft getreten. Grundlage der Weiterbildung war bis dahin die Verordnung über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin. Sie ist zum 04.04.2003 außer Kraft getreten.
Ziel der Prüfung ist gemäß § 1 SchuSiMstrPrüfV der Nachweis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung der Tätigkeit als Meister für Schutz und Sicherheit. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, dass der Prüfling u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen kann:
Gemäß § 3 SchuSiMstrPrüfV können Personen bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen werden:
Die Prüfung umfasst die Inhalte:
SchuSiMstrPrüfV
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