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Mehrwertdienstnummern

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Erklärung

Als Mehrwertdienstnummern (auch Mehrwertdienstenummern) werden 0900er-Nummern bezeichnet. Hierunter fielen bis zum 31.12.2005 auch die 0190-Nummern, deren Nutzungsmöglichkeit zugunsten der 0900-Rufnummern endete.

Die 0900er-Nummern können bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Sie werden europaweit vergeben.

0900er-Rufnummern haben keine Tariferkennung und sind dadurch flexibel tarifierbar. Der Inhalteanbieter kann den Preis für jede Rufnummer eigenständig festlegen.

Derzeit existieren ca. 40 Netzbetreiber, an die jeweils ca. 1.000 Mehrwertdienstnummern vergeben wurden. Die Netzbetreiber vermieten die Nummern dann an den jeweiligen Anbieter. Vielfach sind die Nummern mit dem Einzug von erhöhten Gebühren belegt.

Verbraucher sind bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen oftmals gezwungen, die 0900-Nummern zu benutzen - oft ohne ihre direkte Zustimmung, durch sogenannte Dialer-Nummern.

Nach dem Urteil BGH 04.03.2004 - III ZR 96/03 muss der Kunde die Verbindung zu einer 0900-Mehrwertdienstnummer nicht bezahlen, wenn die Anwahl über einen heimlich im PC des Kunden installierten Dialer erfolgte.

Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdienstnummern" wurde der Verbraucherschutz im Bereich der Mehrwertdienstenummern ausgeweitet: Die Verbraucherschutzregelungen wurden als § 43a TKG und § 43b TKG in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen. Allgemeiner Zweck des Gesetzes ist die Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation durch Regulierung.

Den Schutz der Verbraucher vor dem Missbrauch von Mehrwertdienstnummern gewähren folgende Maßnahmen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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