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JuraForum.deLexikonMMedizinischer Fachangestellter 

Medizinischer Fachangestellter

Lexikon


Erklärung

Der Ausbildungsberuf des Arzthelfers wurde zum 01.08.2006 in die Bezeichnung "Medizinischer Fachangestellter" unbenannt. Gleichzeitig wurde mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten die Ausbildung neu geregelt. Das Berufsbild wurde den modernen Anforderungen der Patientenbetreuung und den Arbeiten in der Praxis angepasst.

Ausgebaut wurden insbesondere die Ausbildungsinhalte Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Prävention und Notfallmanagement.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Haupt-Ausbildungsinhalte sind:

  • Der Ausbildungsbetrieb und die rechtlichen Grundlagen der Arbeit
  • Gesundheitsschutz und Hygiene
  • Kommunikation
  • Patientenbetreuung und Beratung
  • Betriebs- und Arbeitsabläufe
  • Verwaltung und Abrechnung
  • Information und Dokumentation
  • Durchführung von Maßnahmen der Diagnostik und Therapie unter ärztlicher Anleitung
  • Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
  • Notfallmanagement

Zeitlich wird die Ausbildung durch die Zwischenprüfung geteilt, die nach einer Ausbildungszeit von 18 Monaten auszuführen ist.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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