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Der Medizinische Dienst ist eine Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wobei in jedem Bundesland eine eigenständige Arbeitsgemeinschaft besteht.
Die Vertretung erfolgt durch den Geschäftsführer, die Verwaltung durch den Verwaltungsrat und die Finanzierung durch die Mitglieder.
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind u.a.:
§§ 275 - 283 SGB V
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