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JuraForum.deLexikonMMaterielle Illegalität einer baulichen Anlage 

Materielle Illegalität einer baulichen Anlage

Lexikon


Erklärung

Materiell illegal (baurechtswidrig) ist die bauliche Anlage, wenn sie gegen materielle Vorschriften des Bauplanungsrechts (hier insbesondere die Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, §§ 29 ff. BauGB), des Bauordnungsrechts (z.B. Vorschriften über die Abstandsflächen) oder gegen sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt.

Die materielle Illegalität ist neben der formellen Illegalität Voraussetzung für die Anordnung einer Abrissverfügung. Nur bei baugenehmigungs- bzw. auch anzeigenfreien Bauvorhaben erfordert die Abrissverfügung allein die materielle Illegalität.

Auch bei Vorliegen eines Widerspruchs mit dem heute geltenden materiellen Recht steht einem Abriss der aus Art. 14 GG folgende Bestandsschutz entgegen, wenn die Anlage zu einem früheren Zeitpunkt materiell legal war. Auf das Vorliegen einer Baugenehmigung kommt es dabei nicht an, sodass auch sogenannte Schwarzbauten Bestandsschutz genießen können.

Die materielle Illegalität einer baulichen Anlage räumt dem Nachbarn dieser Anlage nur dann einen Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten ein, wenn er in subjektiven Rechten verletzt ist, also eine Missachtung nachbarschützender Vorschriften vorliegt.

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