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JuraForum.deLexikonMMaster of Laws (LL.M.) 

Master of Laws (LL.M.)

Lexikon


Erklärung

Juristischer Studienabschluss.

Im britisch/irisch/amerikanischen Rechtskreis kann mit dem Studienabschluss als Master of Laws eine der Voraussetzungen der Zulassung als Barrister erreicht werden. Der Studiengang baut auf den Abschluss als "Bachelor of Laws" oder einem anderen anerkannten Bachelor-Studiengang auf, der nach einem dreijährigen Studium erworben wird und (juristische) Grundqualifikationen vermittelt.

Im Zuge der internationalen Ausrichtung der Juristenausbildung wird das ein- bis zweijährige Master-Studium inzwischen auch von deutschen Juristen als Zusatzqualifikation absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu der weiterführenden Qualifikation ist das Erste Juristische Staatsexamen.

Ursprünglich konnte der Titel nur durch eine ca. einjährige Ausbildung an einer ausländischen Universität erworben werden. Mittlerweile wird die Ausbildung auch an deutschen Universitäten, zum Teil auch berufsbegleitend, angeboten. Der Unterricht findet in der englischen Sprache statt.

Ziel des LL.M. sind gute englische Sprachkenntnisse, das Verständnis für eine andere Kultur und Kenntnisse des internationalen Rechts. Vielfach wird der LL.M. in einem Schwerpunktbereich erworben.

Wird die Ausbildung an einer ausländischen Universität absolviert, so unterscheiden sich die Angebote bezüglich der Leistungen, der Kosten und der geforderten Voraussetzungen gewaltig. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass insbesondere die anglo-amerikanischen Universitäten in einem starken Rangverhältnis zueinander stehen.

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