JuraForum.de > Lexikon > M > Mantelkauf
Der Mantelkauf bezeichnet den Erwerb aller Geschäftsanteile an einer GmbH oder aller Aktien einer AG, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat. Die Geschäftsanteile bzw. Aktien verkörpern zwar die äußere Rechtsform eines Unternehmens, das Unternehmen wird jedoch nicht mehr betrieben und zur Wiederaufnahme einer Betriebstätigkeit fehlt das ausreichende Vermögen.
Der Kauf des Mantels ist praktisch gesehen eine Neugründung. Durch die Übernahme z.B. des GmbH-Mantels ersparen sich die Käufer die mit der Gründung einer GmbH anfallenden Kosten. Die Käufer können auch an der Übernahme einer Konzession, des Kundenstamms oder des guten Rufs des Unternehmens interessiert sein. Mit Blick auf die Körperschaftsteuer besteht zudem gemäß § 8 Abs. 4 KStG die eingeschränkte Möglichkeit, einen Verlustabzug geltend zu machen. Das Einkommensvolumen des Unternehmens kann durch den Verlust auf Verkäuferseite im früheren Veranlagungszeitraum vermindert werden.
Diese Regelung zum Mantelkauf hat im Rahmen des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ab dem Veranlagungszeitraum 1997 wesentliche Änderungen erfahren. Eine wirtschaftliche Identität ist zwischen der Körperschaft, die einen steuerlichen Verlust erlitten hat und derjenigen, die den entsprechenden Verlustabzug bzw. Verlustausgleich (im Veräußerungsjahr) vornehmen kann, nicht mehr gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
§ 8 Abs. 4 KStG
§ 10d EStG
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