JuraForum.de > Lexikon > M > Manipulation an einem Tachometer
Betrügerische Manipulationen an Tachometern führen bei den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich zu Millionenschäden.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 10.12.1993 - 1 StR 212/93) ist die Manipulation an einem Tacho keine Fälschung technischer Aufzeichnungen. In Betracht kommt ggf. eine Strafbarkeit wegen Betruges, wenn das Fahrzeug unter Verschweigen der Tachomanipulation mit einem niedrigeren Tachostand und zu einem höheren Kaufpreis verkauft wird. Damit war jedoch nicht bereits die Manipulation unter Strafe gestellt.
Auf Grund der seinerzeit bestandenen Gesetzeslücke wurde die Strafbarkeit der Tachomanipulationen etc. mit Wirkung ab August 2005 ausdrücklich gesetzlich geregelt:
Die Veränderung von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern ist gemäß des neu eingefügten § 22b StVG ein Vergehen, das mit einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Strafbarkeit erfasst folgende Tatbestände:
§ 22b StVG
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