JuraForum.de > Lexikon > M > Mängelanzeige
Bei bestimmten Gewährleistungsrechten ist Voraussetzung der Geltendmachung die Anzeige des Mangels innerhalb einer bestimmten Frist:
Im Mietrecht: § 536c BGB (siehe den Beitrag "Mietminderung")
Beim Handelskauf: § 377 HGB (siehe den Beitrag "Rügepflicht")
Beim Reiserecht: § 651c BGB (siehe den Beitrag "Reisevertrag - Rechte des Reisenden")
§ 536c BGB
§ 377 HGB
© "Mängelanzeige" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum