JuraForum.de > Lexikon > L > lucidum intervallum
Vorübergehende Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen.
Als "lucidum intervallum" wird eine vorübergehende Besserung der krankhaften Störung der Geistestätigkeit bezeichnet.
Auch ein grundsätzlich Geschäftsunfähiger kann in einem "lichten Augenblick" die Geschäftsfähigkeit wiedererlangen.
§ 104 BGB
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