JuraForum.de > Lexikon > L > Letztes Wort des Angeklagten
Im Strafprozess gebührt dem Angeklagten das letzte Wort. Dabei steht es dem Angeklagten grundsätzlich frei, was er sagen will. Er darf in seiner Redezeit nicht beschränkt werden. Ihm darf das Wort nur bei eklatantem Missbrauch seines Rechts entzogen werden.
© "Letztes Wort des Angeklagten" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.