JuraForum.de > Lexikon > L > Letztes Wort des Angeklagten
Im Strafprozess gebührt dem Angeklagten das letzte Wort. Dabei steht es dem Angeklagten grundsätzlich frei, was er sagen will. Er darf in seiner Redezeit nicht beschränkt werden. Ihm darf das Wort nur bei eklatantem Missbrauch seines Rechts entzogen werden.
§ 258 StPO
§ 326 StPO
§ 351 StPO
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