JuraForum.de > Lexikon > L > Lenkzeiten Kraftfahrer
Die Lenkzeit ist Teil der Arbeitszeit eines Kraftfahrers. Daneben gehören auch das Be- und Entladen, die Fahrzeugpflege etc. zur Arbeitszeit.
Rechtsgrundlagen der Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern sind das Fahrpersonalgesetz sowie die Fahrpersonalverordnung, deren Inhalte durch die folgenden europäischen Rechtsvorgaben ergänzt werden:
Gemäß § 1 FPersV i.V.m. Art. 8 VO 561/2006 bestehen folgende Vorgaben zur täglichen Ruhezeit:
Die wöchentlichen Ruhezeiten sind wie folgt einzuhalten:
Daneben besteht als Rechtsgrundlage für die Einhaltung von Ruhezeiten für Fahrpersonal das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR). Die Vorschriften des AETR stimmen derzeit nahezu vollständig mit den Bestimmungen aus der vormaligen VO 3820/85 überein. An die Vorgaben der nunmehr gültigen VO 561/2006 wird das AETR noch angepasst werden.
In bestimmten Fällen ist das AETR anstelle der VO 561/2006 gemäß Art. 2 Abs. 3 VO 561/2006 auch nach dem 11. April 2007 anwendbar:
Sofern ein Kraftfahrer das Arbeitsverhältnis kündigt, da sein Arbeitgeber von ihm dauerhaft eine nicht unerhebliche Überschreitung der Lenkzeiten fordert, ist nach der Entscheidung BSG 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 die Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes insoweit zulässig, als dass der Arbeitnehmer nicht zuvor einen zumutbaren Versuch unternommen hat, um die arbeitsrechtliche Situation zu bereinigen.
Nur wenn der Arbeitnehmer aufgrund individueller Umstände, z.B. eines entsprechenden Verhaltens des Arbeitgebers, das über das bloße Dulden bzw. Akzeptieren von Lenkzeitüberschreitungen hinausgeht, annehmen durfte, dass ein Lösungsversuch im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Aussicht auf Erfolg haben werde, ist keine Sperrzeit zu verhängen.
FPersG
FPersV
VO 561/2006
RL 2006/22
BKrFQG
© "Lenkzeiten Kraftfahrer" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.