JuraForum.de > Lexikon > L > Leistung an Erfüllungs Statt
Unterform der Erfüllung.
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Schuldner berechtigt sein soll, das Schuldverhältnis mit einer anderen als der geschuldeten Leistung zu erfüllen. Dem Schuldner wird insofern eine Ersetzungsbefugnis eingeräumt.
Bei einem Autokauf vereinbaren die Parteien, dass der Käufer den Vertrag in Höhe von 5.000,- EUR durch die Inzahlunggabe des alten Fahrzeugs erfüllt.
Anders als bei der Leistung erfüllungshalber tritt mit dem Bewirken der Leistung die Erfüllung ein.
§ 364 Abs. 1 BGB
© "Leistung an Erfüllungs Statt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum