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Lebenspartnerschaft

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Erklärung

Eingetragene Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner.

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eine rechtlich verbindliche Bindung eingehen, die im Wesentlichen der Ehe gleichgestellt ist. Ergänzend zu diesem Gesetz bestehen Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer, in denen die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Führung der Familienbücher / Lebenspartnerschaftsbücher näher geregelt ist.

Die Gleichstellung der Lebenspartner mit den Ehepartnern erstreckt sich u.a. auf die folgenden Bereiche:

Keine Gleichstellung besteht im Einkommensteuerrecht. So ist auch eine Zusammenveranlagung nicht möglich.

Der Schutz von Lebenspartnern vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr sowie im Berufsleben wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet. Tatbestandsmerkmal ist der Schutz vor Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität.

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