JuraForum.de > Lexikon > L > Landgericht
Im Zivilrecht:
Erste Instanz, wenn der Streitwert über 5.000,00 EUR liegt. Zweite Instanz bei der Berufung gegen die Urteile eines Amtsgerichts. Ausnahme: in Kindschafts- und Familiensachen geht die Berufung gegen Urteile eines Amtsgerichts an das OLG.
Im Strafrecht:
Erste Instanz als "Schwurgericht" bei den besonders schweren Delikten des § 74 Abs. 2 GVG. Erste Instanz grundsätzlich auch, wenn mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind bzw. in Fällen von besonderer Bedeutung, z.B. Sicherungsverwahrung. Zweite Instanz bei Berufung gegen Urteile eines Amtsgerichts.
§§ 59 ff. GVG
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