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Kyoto-Protokoll

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Erklärung

Die rasant weiter fortschreitende globale Erwärmung ist im Wesentlichen auf Treibhausgasemissionen zurückzuführen. Im Rahmen des weltweiten Klimaschutzes besteht eine Klima-Rahmenkonvention der Vereinten Nationen.

Das Kyoto-Protokoll ist ein diese Klima-Rahmenkonvention ergänzendes Rahmenabkommen der Vereinten Nationen zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen. Es wurde 1997 in Kyoto abgeschlossen und beinhaltet für die Vertragsstaaten konkrete Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Inhalt des Protokolls ist u.a.:

U.a. diese Vorgaben im Bereich des Handels mit Treibhausgasen wurden in der Europäische Union in den EU-Richtlinien RL 2004/101 und RL 2003/87 eingearbeitet.

Zur Schaffung einer innerstaatlichen Rechtsgrundlage zur Umsetzung bestimmter Vorgaben des Kyoto-Protokols und zur Umsetzung dieser EU-Richtlinien wurde das Projekt-Mechanismen-Gesetz erlassen.

Der Anwendungsbereich erstreckt sich gemäß § 1 ProMechG auf die Erzeugung von Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierten Emissionsreduktionen im Sinne des Kyoto-Protokolls. Inhalt des Gesetzes ist im Wesentlichen die Regelung der Durchführung von projektbezogenen Mechanismen.

Es bestehen dabei folgende Arten von projektbezogenen Mechanismen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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