JuraForum.de > Lexikon > K > Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist der Entgeltersatz für den Verdienstausfall des Arbeitnehmers infolge der Einführung von Kurzarbeit.
Rechtsgrundlage des Kurzarbeitergeldes sind die §§ 95 - 100 SGB III.
Ein Arbeitnehmer hat bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld:
Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettolohn, den der Arbeitnehmer ohne die Kurzarbeit erzielen würde (Sollentgelt) und dem pauschalierten Nettolohn, den der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erzielt (Istentgelt).
Dabei werden der Berechnung die in der Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012 aufgeführten Beträge zugrunde gelegt.
Nach der gesetzlichen Regelung des § 104 SGB III wird das Kurzarbeitergeld für längstens sechs Monate gezahlt.
§ 109 SGB III ermächtigt den Bundesarbeitsminister durch Rechtsverordnung bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinweg auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
Gemäß § 1 der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurden folgende Verlängerungen der Bezugsfrist erlassen:
Seit dem 01.01.2012 ist aufgrund der guten Wirtschaftslage die Bezugsfrist nicht verlängert und auf die gesetzliche Dauer von sechs Monaten zurückgefahren.
Das Kurzarbeitergeld wird steuerfrei ausgezahlt. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes der Einkommensteuer berücksichtigt wird.
Sonderformen des Kurzarbeitergeldes sind das Saison-Kurzarbeitergeld sowie das Transferkurzarbeitergeld (siehe Transfermaßnahmen).
§§ 95 - 100 SGB III
§ 11 BUrlG
§ 2 EFZG
Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
© "Kurzarbeitergeld" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum