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JuraForum.deLexikonKKunstfreiheit 

Kunstfreiheit

Lexikon


Erklärung

Die Freiheit der Kunst wird in Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützt. Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt, kann daher durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden. Hintergrund sind nicht zuletzt die Erfahrungen im Nationalsozialismus. Jedoch kann sich eine Einschränkung aus der Kollision mit anderen Grundrechten ergeben.

Insofern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Einschränkungen der Kunstfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht. Die erste wesentliche Entscheidung war die Mephisto-Entscheidung von 1971, in der durch eine Interessenabwägung mit der Menschenwürde die Kunstfreiheit eingeschränkt wurde.

Es besteht keine allgemein anerkannte Definition der Kunst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Laufe der Zeit drei verschiedene Kunstbegriffe entwickelt:

1.
Der materielle Kunstbegriff (Mephisto-Entscheidung): Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium in einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden.
2.
Der formelle Kunstbegriff: Ein Kunstwerk ist gegeben, wenn es einem bestimmten Werktyp (Malerei, Dichtung, Schauspiel etc.) zugeordnet werden kann.
3.
Der offene Kunstbegriff: Kennzeichnend für ein Kunstwerk ist, dass es wegen der Mannigfaltigkeit seines Aussagegehalts möglich ist, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen.

Dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen sowohl der Werkbereich (d.h. die künstlerische Tätigkeit als solche) als auch der Wirkbereich (die Darstellung/Verbreitung der Kunst).

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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