JuraForum.de > Lexikon > K > Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst wird in Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützt. Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt, kann daher durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden. Hintergrund sind nicht zuletzt die Erfahrungen im Nationalsozialismus. Jedoch kann sich eine Einschränkung aus der Kollision mit anderen Grundrechten ergeben.
Insofern kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Einschränkungen der Kunstfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht. Die erste wesentliche Entscheidung war die Mephisto-Entscheidung von 1971, in der durch eine Interessenabwägung mit der Menschenwürde die Kunstfreiheit eingeschränkt wurde.
Es besteht keine allgemein anerkannte Definition der Kunst. Das Bundesverfassungsgericht hat im Laufe der Zeit drei verschiedene Kunstbegriffe entwickelt:
Dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen sowohl der Werkbereich (d.h. die künstlerische Tätigkeit als solche) als auch der Wirkbereich (die Darstellung/Verbreitung der Kunst).
Art. 5 Abs. 3 GG
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