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Kreditierungsverbot

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Erklärung

Ehemalige gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber bei dem Verkauf ihrer Waren an bei ihnen beschäftigte Arbeitnehmer.

Es war dem Arbeitgeber verboten, Waren an die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer unter Kreditierung des Kaufpreises zu verkaufen.

Dennoch abgeschlossene Verträge waren gemäß § 117 GewO nichtig, der Arbeitgeber hatte keinen Anspruch auf den Kaufpreis.

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