Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonKKraftfahrzeugmechatroniker 

Kraftfahrzeugmechatroniker

Lexikon


Erklärung

Berufsausbildung.

Die fahrzeugtechnischen Berufe sind zum 01.August 2003 neu geordnet worden: Abgeschafft wurden die Ausbildungen zum

  • Kfz-Mechaniker
  • Kfz-Elektroniker
  • Automobilmechaniker

An ihre Stelle getreten ist die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker mit den jeweiligen Fachrichtungen

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik
  • Fahrzeugkommunikationstechnik

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Die Auszubildenden aller Fachrichtungen in der Kraftfahrzeugmechatronik absolvieren das erste und zweite Ausbildungsjahr gemeinsam. Erst in dem dritten Ausbildungsjahr können sie zwischen den oben genannten Schwerpunkten wählen. Die Gesellenprüfung findet dann neben dem allgemeinen Teil auch in dem Schwerpunktbereich statt.

Ausbildungsinhalte sind u.a.

  • Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen
  • Diagnostizieren von Störungen. Instandsetzen von Bauteilen der Kraftfahrzeuge
  • Berufsbildungs-, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Kommunikation mit Kunden
  • Betriebliche und technische Kommunikation

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Kraftfahrzeugmechatroniker" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte