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JuraForum.deLexikonKKostenentscheidung - Anfechtung der 

Kostenentscheidung - Anfechtung der

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Erklärung

Die Entscheidung eines Gerichts über die Kosten des Verfahrens (Kostengrundentscheidung) kann gemäß § 99 ZPO grundsätzlich nicht angefochten werden, ohne dass gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt worden ist (Verbot der so genannten isolierten Kostenentscheidung).

Davon bestehen folgende Ausnahmen:

  • Gemäß § 99 Abs. 2 ZPO kann die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils isoliert angegriffen werden.
  • Die Anschlussberufung sowie die Anschlussrevision können sich allein auf die Kostenentscheidung beziehen.

Zu den Möglichkeiten der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses siehe Kostenfestsetzung.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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