JuraForum.de > Lexikon > K > Kostenentscheidung - Anfechtung der
Die Entscheidung eines Gerichts über die Kosten des Verfahrens (Kostengrundentscheidung) kann gemäß § 99 ZPO grundsätzlich nicht angefochten werden, ohne dass gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt worden ist (Verbot der so genannten isolierten Kostenentscheidung).
Davon bestehen folgende Ausnahmen:
Zu den Möglichkeiten der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses siehe Kostenfestsetzung.
§ 99 ZPO
§ 158 VwGO
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