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JuraForum.deLexikonKKonTraG - Erfassung der Risiken 

KonTraG - Erfassung der Risiken

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Erklärung

Für die Identifikation der Risiken bietet es sich an, eine Auflistung aller Risikofelder und -arten vorzunehmen, wobei gewährleistet sein muss, dass die vollständige Erfassung aller möglichen existenzbedrohenden Risiken sichergestellt wird. Vogler/Gundert (in: DB 1994, 2380) haben hierzu empfohlen, systematisch entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens vorzugehen: Forschung und Entwicklung, Leistungsherstellung, Vertrieb und Kundendienst sowie eine weitere Unterteilung nach Teilprozessen oder Aktivitäten. Schließlich müssten auch die Risiken aus den sog. Querschnittsfunktionen (z. B. Finanzen, Recht, allgemeine Verwaltung) erfasst werden. Eine solche Vorgehensweise erscheint sinnvoll, denn sie ermöglicht einerseits eine vollständige Erfassung der Risiken, andererseits stellt sie die gebotene unternehmensspezifische Sicht bei der Risikoanalyse sicher und vermeidet so eine unkontrollierte und ausufernde Sichtung aller möglichen Unternehmensrisiken und damit letztlich unnötigen Arbeitsaufwand.

Bei der Suche bzw. der Identifizierung von Unternehmensrisiken mag auch die folgende Auflistung von möglichen Risiken behilflich sein. Keinesfalls darf diese Übersicht aber als detaillierte Checkliste verstanden werden, die eine vollständige Erfassung der Risiken durch einfaches "Abhaken" der einzelnen aufgeführten Punkte ermöglichen will. Immerhin dürfte sie aber dazu geeignet sein, Ausgangspunkt für die Entwicklung von branchen- und unternehmens-individuellen Checklisten zu sein.

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