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Konstitutivwirkung

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Erklärung

1. Allgemein

Durch eine Konstitutivwirkung wird ein Recht oder ein Rechtsverhältnis begründet, aufgehoben oder gestaltet.

Im Gegensatz dazu wird durch eine deklaratorische Wirkung das Bestehen eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses nur festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

2. Vertragsklauseln

Insbesondere in Verträgen hat die deklaratorische oder konstitutive Wirkung einer Schriftformklausel eine weitreichende Bedeutung:

Führt die Auslegung der vertraglichen Schriftformklausel zu keinem Ergebnis, so greift die Vermutung des § 125 Satz 2 BGB ein, wonach das rechtsgeschäftliche Formerfordernis im Zweifel konstitutive Bedeutung hat.

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