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JuraForum.deLexikonKKörperschaftsteuer 

Körperschaftsteuer

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Erklärung

Kapitalsteuerpflichtig sind:

Die Körperschaftsteuer entspricht der von natürlichen Personen zu zahlenden Einkommensteuer.

Sie beträgt einheitlich 25 %. Alle Kapitalgesellschaften werden gleich besteuert, d.h. es bestehen hinsichtlich der Gesellschaftsform keine Unterschiede in der Steuerhöhe.

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