JuraForum.de > Lexikon > K > Körperschaftsteuer
Kapitalsteuerpflichtig sind:
Die Körperschaftsteuer entspricht der von natürlichen Personen zu zahlenden Einkommensteuer.
Sie beträgt einheitlich 25 %. Alle Kapitalgesellschaften werden gleich besteuert, d.h. es bestehen hinsichtlich der Gesellschaftsform keine Unterschiede in der Steuerhöhe.
KStG
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