JuraForum.de > Lexikon > K > Körperliche Unversehrtheit
Bedeutet Gesundheit im biologisch-physischen Sinn, aber auch im geistig-seelischen Bereich. Sie ist durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG grundrechtlich geschützt.
Die Rechtsgüter Körper und Gesundheit werden durch die §§ 223 ff. StGB strafrechtlich geschützt.
Es war es ein Anliegen des am 1.4.1998 in Kraft getretenen 6. StRG, dem Rechtsgut körperliche Unversehrtheit größere Bedeutung vor allem im Vergleich zu den Eigentumsdelikten zukommen zu lassen. Vorhandene Wertungswidersprüche wurden u.a. durch erhöhte Strafrahmen bei den Körperverletzungsdelikten auszugleichen versucht.
Art. 2 GG
§§ 223 ff. StGB
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