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Klageverzichtsvereinbarung

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Erklärung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer auf die Erhebung oder Durchführung der Kündigungsschutzklage nach erklärter Kündigung verzichten. Bei dem Verzicht kann es sich je nach Lage des Falles um einen Aufhebungsvertrag, einen Vergleich, einen Klageverzichtsvertrag oder ein Klagerücknahmeversprechen handeln. Welche der Gestaltungsmöglichkeiten die Parteien gewählt haben, ist durch Auslegung zu ermitteln.

Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen neue Vorgaben für die wirksame Vereinbarung einer Klageverzichtsvereinbarung aufgestellt:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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