( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonKKlageänderung 

Klageänderung

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Eine Klageänderung ist nach der Definition der Rechtsprechung die Änderung des Streitgegenstandes (d.h. Klageantrag oder Klagegrund) nach Rechtshängigkeit.

Dabei muss der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts verändert werden (BGH 11.10.2006 - KZR 45/05).

2. Zulässigkeit

Eine Klageänderung ist im Zivilprozess zulässig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

3. Folgen

Mit der Zulässigkeit der Klageänderung erlischt die Rechtshängigkeit des zuerst geltend gemachten Anspruchs. Die Rechtshängigkeit des neuen Anspruchs tritt gemäß § 261 Abs. 2 ZPO mit der Zustellung der Klageänderung oder der Geltendmachung des Anspruchs im Prozess ein.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/klageaenderung

© "Klageänderung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN