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JuraForum.deLexikonKKindschaftssachen 

Kindschaftssachen

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Erklärung

Oberbegriff zur Regelung der Zuständigkeiten des Familiengerichts.

Kindschaftssachen sind in § 151 FamFG legal definiert. Für sie ist das Amtsgericht in der Form des Familiengerichts zuständig.

Es handelt sich dabei um folgende Verfahren:

  • Verfahren zur Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung.
  • Vaterschaftsanfechtung.
  • Klärung der Vaterschaft
  • Sorgerechtsverfahren.

Unterhaltsstreitigkeiten sind keine Kindschaftssachen.

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