JuraForum.de > Lexikon > K > Kindschaftssachen
Oberbegriff zur Regelung der Zuständigkeiten des Familiengerichts.
Kindschaftssachen sind in § 151 FamFG legal definiert. Für sie ist das Amtsgericht in der Form des Familiengerichts zuständig.
Es handelt sich dabei um folgende Verfahren:
Unterhaltsstreitigkeiten sind keine Kindschaftssachen.
§ 23a GVG
§§ 151 ff. FamFG
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