JuraForum.de > Lexikon > K > Kindesunterhalt - Neue Bundesländer
Bei dem Kindesunterhalt wird seit dem 01.01.2008 nicht mehr zwischen den neuen und den alten Bundesländern unterschieden. Die Berliner Tabelle wurde insofern aufgehoben. Hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2007 für die im Beitrittsgebiet wohnenden Kinder zu errechnenden Unterhaltsrückstände kommt der Berliner Tabelle aber nach wie vor Bedeutung zu..
Die Unterhaltshöhe richtet sich ab 01.01.2008 nach der Düsseldorfer Tabelle oder dem gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB bzw. einer individuellen Regelung der Parteien.
§§ 1601 ff. BGB
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