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Kindertagesbetreuung

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Erklärung

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem "Krippengipfel" am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter drei Jahren aufzubauen.

Hierfür ist es insbesondere erforderlich, die Kindertagespflege zu einem Berufsbild weiterzuentwickeln, das für Eltern, Kinder und Tagespflegepersonen attraktiv ist. Durch fachlich notwendige und geeignete finanzielle Rahmenbedingungen soll die Gewähr dafür gegeben werden, dass qualifiziertes Personal für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen werden kann:

Das "Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege" vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Von diesem Inkrafttretenszeitpunkt weichen ab:

Inhalte des Artikelgesetzes sind u.a.:

Von einer Kindertagesstätte ausgehende Geräuschimmissionen sind gemäß §§ 22 Abs. 1a BImSchG im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Zu näheren Ausführungen siehe den Beitrag "Kinderlärm".

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Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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