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Kfz-Zulassung

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Erklärung

Zum 01.März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten.

Die StVZO wird zunächst in Kraft bleiben, wenn auch viele Inhalte in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung übergeführt wurden. Mit dem Inkrafttreten der geplanten Fahrzeug-Betriebsverordnung wird jedoch auch die StVZO gänzlich aufgehoben werden.

Der Regelungsbereich der 2009 in Kraft getretenen Fahrzeug-Genehmigungsverordnung (EG-FGV) betrifft Regelungen zur EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie Kraftfahrzeugteile einschließlich der Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten sowie Ordnungswidrigkeitstatbestände.

Hintergrund der Reform ist die europaweite Angleichung des Kfz-Zulassungsrechts. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dient der Umsetzung des Inhalts der Europäischen Richtlinien RL 1999/37 sowie der RL 2003/127.

Inhalte der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind:

Ziel der Verordnung war die Vereinfachung des Zulassungsverfahrens, die Entlastung der Zulassungsbehörden sowie die Verfahrensbeschleunigung.

Der vormalige Fahrzeugschein wird nun als Zulassungsbescheinigung Teil I, der vormalige Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet.

Oldtimer werden erst ab einem Alter von 30 Jahren anerkannt.

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